Hilfeseite Coronavirus

Über die chinesische Region Wuhan hat sich das neuartige Coronavirus in der ganzen Welt verbreitet – Symbolgrafik: geralt/pixabay CC0

Spätestens seit dem 28. Januar 2020 mit Bekanntgabe des ersten Corona-Falls in Bayern ist klar: Das Coronavirus hat über den Industrie- und Handelsstaat China, die Skiregion Südtirol sowie andere Urlaubsregionen auch in Deutschland Fuß gefasst. Der Kreis Minden-Lübbecke ist seit dem 6. März von dem Virus betroffen. Seitdem überschlagen sich die Meldungen rund um die Pandemie und das Thema beschäftigt die Bürgerinnen und Bürger genauso wie Unternehmen.

Um Ihnen, liebe Leserinnen und Leser aus der Stadt Minden und dem Mühlenkreis, einen Überblick zu verschaffen, klären wir auf dieser Hilfeseite darüber auf, was das Coronavirus eigentlich ist, wo es herkommt und welche Anlaufstellen es in der Stadt Minden, dem Mühlenkreis Minden-Lübbecke und darüber hinaus in Deutschland gibt.

Was ist das „neuartige“ Coronavirus?

Zuerst einmal handelt es sich um ein Virus – eine ansteckende organische Struktur, die sich im Allgemeinen über Menschen, Tiere und Pflanzen vermehren kann. Bislang sind weltweit um die 3000 Virenarten bekannt1Vgl. Wikipedia „Viren“.. Das „neuartige Coronavirus“ gehört zur Familie der Coronaviridae. Erste Coronaviren wurden bereits Mitte der 1960er Jahre identifiziert2Vgl. Faktencheck NTV vom 18. März 2020.. Das Coronavirus, das sich aktuell global ausbreitet, wurde innerhalb der Coronafamilie neu entdeckt.

Zu Anfang wurde es von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf den Namen „2019-nCoV acute respiratory disease“ getauft (wobei „n“ für neuartig und „CoV“ für Coronavirus steht mit der Ergänzung: akute Atemwegserkrankung). Außerdem schlug die WHO „2019-nCoV“ als vorläufigen Namen für das Virus vor. Da die endgültige Entscheidung über den offiziellen Namen des Virus aber vom Internationalen Komitee für die Taxonomie von Viren (ICTV) getroffen wird3Vgl. WHO-Report vom 30. Januar 2020., einigte man sich schließlich im Februar 2020 auf die Bezeichnung SARS-CoV-2 (engl.: severe acute respiratory syndrome coronavirus 2). „SARS“ und „2“ deswegen, weil in den Jahren 2002/2003 schon einmal in China ein SARS-Virus ausgebrochen war, sich weltweit verbreitete und über 7000 Infizierte, davon rund 350 Tote, in China forderte sowie neun infizierte Fälle in Deutschland (aber keine Tote) verzeichnete.4Vgl. Wikipedia „SARS-Pandemie 2002/2003“. Bei SARS-CoV-2 handelt es sich somit um ein neuartiges schweres akutes Atemwegssyndrom der SARS-Coronavirus-Familie.

Dieses Virus kann die Erkrankung namens COVID-19 (Coronavirus-Krankheit 2019) auslösen. Wurde ein Mensch infiziert (auf SARS-CoV-2 positiv getestet) sprechen die Mediziner von COVID-19.

Der Krankheitsverlauf von COVID-19 kann entweder milde verlaufen, Grippe-ähnliche Symptome aufweisen oder sich zu einer lebensbedrohlichen Lungenentzündung bis hin zum Tod entwickeln. Und im Gegensatz zur SARS-Pandemie 2002/2003 sind beim neuartigen Coronavirus weltweit deutlich mehr Infizierte und Tote zu verzeichnen.

Fakt ist: Das neuartige Coronavirus ist hoch ansteckend. Es wird meist durch Tröpfcheninfektion, zum Beispiel beim Sprechen, Niesen oder Husten, verbreitet.

Ist ein Mensch an COVID-19 erkrankt (infiziert), müssen mithin alle Menschen, mit denen die Person in persönlichem Kontakt steht, zwei Wochen lang unter (häusliche) Quarantäne gestellt (isoliert) werden. Experten von „Lungenärzte im Netz“ berichten, dass die Inkubationszeit (der Zeitraum zwischen dem Kontakt mit dem Krankheitserreger bis zum Auftreten der ersten Krankheitsanzeichen) zwei bis 14 Tage betrage – daher die zweiwöchige Isolierung. Analysen zufolge könnte die Inkubationszeit in seltenen Fällen aber auch bis zu 24 Tage andauern. Davon abgesehen dauert es derzeit in Deutschland ein bis zwei Wochen (mit neuen Gerätschaften 24-48 Stunden bis eine Woche), bis die Probe eines Infizierten im Labor ausgewertet wurde und das Testergebnis feststeht.

Woran erkennt man, dass man an COVID-19 erkrankt ist?

Verfolgt man die laufenden Medienberichte, sprechen Betroffene immer wieder davon, innerhalb kürzester Zeit (meist zwei bis drei Tagen) an Husten, Kopfschmerzen mit gleichzeitigem Fieber zu leiden. Insbesondere von Fieber ist immer wieder die Rede, weshalb in China und vielen Ländern Europas an öffentlichen Stellen Fiebermessgeräte zum Einsatz kamen und kommen, die an die Stirn gehalten werden, um mutmaßlich Infizierte von Nicht-Infizierten unterscheiden zu können. Seit Mitte März 2020 rätseln Wissenschaftler auch darüber, warum bei einigen COVID-19-Patienten ein Geschmacks- und Geruchsverlust eingetreten ist.

Schaut man in die Tabelle „COVID-19, Erkältung und Grippe – die wichtigsten Unterschiede“ auf der Seite von „Lungenärzte im Netz“, erkennt man, dass Niesen als Anzeichen für eine COVID-19-Infektion gänzlich ausgeschlossen wird. Müdigkeit, Gliederschmerzen, Kurzatmigkeit und Halsschmerzen kämen nur manchmal vor und Schnupfen selten. Ebenso könnten Patienten frösteln und/oder an Durchfall leiden.

Überhaupt empfehlen wir, die Rubrik „Covid-19“ mit sämtlichen Kapiteln (siehe rechts im Kasten) auf der Website von „Lungenärzte im Netz“ einmal durchzulesen.

Unter anderem findet man dort die Information, dass das Virus möglicherweise auch über das Verdauungssystem verbreitet werden könnte sowie zumindest einige Tage über Oberflächen. Das könnte vermutlich der Grund sein, warum in vielen Ländern ganze Straßen, aber auch Innenräume, mit speziellen Sprühgeräten desinfiziert werden. Außerdem seien relevante Mengen von Sars-CoV-2 in Stuhlproben nachweisbar. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte hingegen in einem Flyer mit dem Dateinamen „BMG_BZgA_Coronavirustest_Plakat_barr.pdf“, der ca. Mitte 2020 aus dem Netz genommen wurde, dass Ärzte zur Abklärung einer Infektion „eine Probe aus den oberen und/oder tiefen Atemwegen, zum Beispiel als Abstrich aus dem Nasen-, Mund-, Rachenbereich oder dem ausgehusteten Sekret entnehmen“ würden.

Um Ansteckungen zu vermeiden, sollten während der Coronakrise bestimmte Hygienemaßnahmen eingehalten werden – Quelle Infografik: Bundesregierung

Gibt es besonders gefährdete Gruppen?

Liest und hört man sich in den Pressemedien um und auf den Seiten der Bundesregierung, könnte man meinen, alle Menschen im Alter von über 70 Jahren und chronisch Kranke müssten in der Bundesrepublik „weggesperrt“ werden, weil sie besonders gefährdet seien, sich mit dem COVID-19-Erreger anzustecken.

Wirft man einen Blick auf das „COVID-19-Dashboard“ des Robert-Koch-Instituts (RKI), fällt auf, dass die überwiegende Mehrheit von COVID-19-Fällen im Alter zwischen 35 und 59 Jahren verzeichnet wird. In den Altersgruppen 60-79 Jahre und 80+ sind deutlich weniger Infizierte in Deutschland angezeigt. Auch Neugeborene und bis 34-Jährige sind von dem Virus betroffen. Aber: 87 Prozent der Menschen, die zu Tode gekommen sind, waren 70 Jahre oder älter, hieß es im Situationsbericht des RKI vom 30. März 2020.

Zieht man die oben genannten Zahlen der „Coronavirus Echtzeit-Karte Berliner Morgenpost“ vom 30. März 2020 zurate und setzt diese in Relation zur Bevölkerungszahl, heißt das im Klartext:

  • Es leben rund 83.150.000 Menschen in Deutschland5Vgl. Statistisches Bundesamt, Bevölkerungsstand.
  • Davon sind 58.655 Menschen an COVID-19 erkrankt (= 0,07 Prozent der deutschen Bevölkerung)
  • Unter den Erkrankten befinden sich rund 27.600 Menschen im Alter von 35 bis 59 Jahren (= 47,05 Prozent), 418 im Alter von 0-4 Jahren, 1134 im Alter von 5 bis 14 Jahren, 14.700 im Alter von 15 bis 34 Jahren, 10.200 im Alter von 60-79 Jahren und 2800 Menschen im Alter von 80+
  • Von den Erkrankten zählen 9291 Menschen als wieder gesund (= 15,84 Prozent)
  • Von den Erkrankten sind 456 Menschen verstorben (= 0,78 Prozent)
  • Von den Verstorbenen waren 87 Prozent über 70 Jahre alt (= 397 Personen)
  • 59 Menschen, die verstorben sind, waren demnach unter 70 Jahre alt.
  • Somit müssten sich 48.908 infizierte Menschen in (häuslicher) Quarantäne bzw. (klinischer Beatmungs-) Behandlung befinden.

Summa summarum waren es also mit Stand 30. März 2020 die 35- bis 59-Jährigen, die am ehesten von einer Ansteckungsgefahr durch das neuartige Coronavirus betroffen waren. Lediglich rund die Hälfte der COVID-19-Fälle ist über 70 Jahre alt, aber offensichtlich der höchsten Gefahr ausgesetzt, an der Viruserkrankung zu versterben.

Am 20. April 2020 sah es schon anders aus. Laut Situationsbericht des RKI vom 20. April waren die meisten COVID-19-Fälle (67 Prozent) zwischen 15 und 59 Jahre alt. Insgesamt seien männliche und weibliche Personen mit 48 bzw. 52 Prozent annähernd gleich häufig betroffen gewesen. Aber: 86 Prozent der Todesfälle und 18 Prozent aller Fälle waren 70 Jahre alt oder älter.

Wobei die jeweils veröffentlichten Fallzahlen deutlich höher ausfallen könnten. „Die Verfügbarkeit der SARS-CoV-2-Tests war und ist nicht überall gegeben. So ist beispielsweise in den USA erst seit 11.3.2020 eine ausreichende, staatlich finanzierte Testmöglichkeit für alle Verdachtsfälle vorhanden. Auch in Deutschland bestanden teilweise Engpässe, die zu einer Überschätzung der CFR beitragen“, teilte das Deutsche Netzwerk Evidenz-basierter Medizin e.V. (EbM-Netzwerk) in einer Stellungnahme vom 20./21. März 2020 mit. Außerdem hat die Landesregierung NRW am 9. April beschlossen, dass – im Gegensatz zu den Fallzahlen bis 17. April – ab dem 20. April 2020 nur noch „laborbestätigte“ Fälle in den täglichen Tabellen zu veröffentlichen sind – weshalb wir uns von den täglichen Meldungen verabschiedet haben (siehe unser Abschlussbericht vom 20. April).

Mit Stand 1. Januar 2021 waren von 83.166.711 Einwohnern in Deutschland bisher 1.742.661 Menschen als infiziert gemeldet. Die meisten Infizierten (665.614) waren 35-59 Jahre alt, gefolgt von den 519.439 Infizierten im Alter von 15 bis 34 Jahren. Die Todesfälle stiegen auf insgesamt 33.624 (Quelle: Corona in Zahlen Deutschland).

Wo kommt das Virus her und wer hat es entdeckt?

Spätestens im Mai 2020 wurde in den Medien veröffentlicht, dass im Zeitraum 6. Oktober bis 11. Dezember 2019 offensichtlich erste Verdachtsfälle von Sars-CoV-2 in Europa (Frankreich, Italien) bekannt wurden (siehe z.B. Bericht im Tagesspiegel vom 7. Mai 2020 mit Link zu einer Londoner Studie), vermutlich verschleppt von chinesischen Touristen aus der Region Wuhan.

Der Augenarzt Li Wenliang (geboren am 12. Oktober 1986 in Beizhen, China) warnte erstmals am 30. Dezember 2019 seinen Kollegenkreis vor einer neuen Coronavirus-Variante und der damit verursachten Lungenentzündung. Zu der Zeit war bereits eine Serie von Lungenentzündungen in der chinesischen Millionenmetropole Wuhan auffällig geworden. Mehrere Patienten sollen mit Verdacht auf eine SARS-Virus-Infektion im dem Krankenhaus behandelt worden sein.

Die chinesische Seuchenschutzbehörde (CCDC) entsandte daraufhin am 31. Dezember 2019 ein Team in die Stadt und informierte das China-Büro der Weltgesundheitsorganisation (WHO) darüber, dass im Dezember 2019 in Wuhan mehrere Personen an einer schweren Lungenentzündung erkrankt waren und dass als deren Ursache ein bis dahin uncharakterisierter, infektiöser Erreger vermutet werde.

Da Li Wenliang von den chinesischen Polizeibehörden nach Bekanntgabe seiner Warnung jedoch am 3. Januar dazu ermahnt wurde, nicht weiter „Unwahrheiten“ zu verbreiten, verzögerten sich einschlägige Maßnahmen, das Virus einzudämmen. Li Wenliang verstarb schließlich am 7. Februar 2020 selbst an den Folgen einer Infektion, weil er sich bei einem Patienten ansteckte. Bis zum 3. Januar 2020 wurden der WHO insgesamt 44 Erkrankte gemeldet, darunter mehrere Schwerkranke.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zeigt in einer Grafik, an welchen Stellen ab 27. April 2020 die Maskenpflicht in ganz Deutschland gilt – Quelle: Land NRW

Noch am selben Tage gab der leitende chinesische Virologe Xu Jianguo bekannt, dass es sich bei dem Krankheitserreger um ein bis dahin unbekanntes Coronavirus handele. Blutproben und Rachenabstriche von Erkrankten hätten das bewiesen. Letztlich bestätigte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 9. Januar diese Erkenntnisse. Und am 13. Januar wurde das neuartige Coronavirus in der Gen-Datenbank der NCBI (National Center for Biotechnology Information, übersetzt: Nationales Zentrum für Biotechnologieinformation) in Bethesda, Maryland, USA, offiziell hinterlegt (GenBank-Nummer MN908947).

Sodann erfolgte ein langwieriger Streit um die Namensgebung. Am 11. Februar einigten sich die Organisationen schließlich auf die endgültige offizielle Bezeichnung SARS-CoV-2. Außerdem wurde die Epedemie in China, die sich zwischenzeitlich weltweit verbreitete, erst am 11. März 2020 von der WHO offiziell zur globalen Pandemie erklärt. An diesem Tag wurden in der Europäischen Region bereits mehr als 20.000 bestätigte Fälle registriert, davon knapp 1000 Tote6Vgl. Erklärung der WHO vom 12.03.2020..

Fortan wurden entsprechende Untersuchungen in die Wege geleitet, Maßnahmen ergriffen und Empfehlungen an die Bevölkerung ausgesprochen, wie beispielsweise das „häufige Händewaschen mit Wasser und Seife oder Verwendung von Desinfektionsgel“. Ärzte und Krankenkassen reagierten schon etwas früher auf den sich ausbreitenden Coronavirus. Sie einigten sich am 9. März – zum eigenen Schutz und aus Angst vor überfüllten Warteräumen – darauf, dass Patienten ohne Arztbesuch eine Krankschreibung ausgestellt bekommen. Dafür brauchten Patienten einfach in der Praxis anrufen.

Am Freitag, 6. März 2020 – nachdem sich das Virus bereits im benachbarten Kreis Lippe ausbreitete – erkrankte erstmals ein Ehepaar im Kreis Minden-Lübbecke am neuartigen Coronavirus. Am 9. März wurden schon fünf bestätigte Infektionsfälle vom Kreis gemeldet, drei aus Bad Oeynhausen, einer aus der Stadt Minden und einer in Stemwede. Und die Zahlen im Mühlenkreis stiegen täglich an. Mit Stand 21. April 2020 hatte der Mühlenkreis bereits 5 Tote zu verzeichnen (lt. Meldung des Kreises).

Mit Stand 31. Dezember 2020 waren im Kreis Minden-Lübbecke 7366 Infektionen gemeldet, davon 1848 allein in der Stadt Minden, zu verzeichnen sowie 104 Todesfälle (lt. Meldung des Kreises).

Gibt es ein wirksames Mittel gegen COVID-19?

Nein! Bisher gibt es weder Medikamente noch einen Impfstoff gegen COVID-19, der nachweislich eine hundertprozentige Immunität gegen das Coronavirus aufbaut.

Zuerst wurde in einer Versuchsreihe Ende März 2020 erforscht, ob vielleicht ein Wirkstoff gegen Ebola namens „Remdesivir“ zum Einsatz kommen könnte. Dann sprachen viele Wissenschaftler davon, dass vor Ende des Jahres 2021 nicht mit einem wirksamen Gegenmittel zu rechnen sei. Nachdem die Wirtschaft und insbesondere der Einzelhandel brach lag und die Bundesregierung am 31. Oktober 2020 aufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen einen ersten Teil-Lockdown in Deutschland ausrief, aber unbedingt gemeinsame Familienfeste zu Weihnachten erhalten wollte, ging plötzlich alles ganz schnell.

Zuerst beantragte der Pharmakonzern Moderna (USA) im November 2020 eine Zulassung für einen Impfstoff in der Europäischen Union (EU), dann folgten die Pharmakonzerne BioNTech (Deutschland) und Pfizer (USA), die gemeinsam einen Impfstoff entwickelten – mit Unterstützung der Bundesregierung mit Fördergeldern von bis zu 375 Millionen Euro. BioNTech/Pfizer erhielt schließlich den Zuschlag am 21. Dezember 2020 für ihren Impfstoff namens „BNT162b2“, auch „Tozinameran“ oder „Comirnaty“ genannt. Und bereits am 27. Dezember 2020 wurde der erste Mensch in Deutschland geimpft – eine 101-jährige Frau in einem Altersheim. Und Millionen weitere Impfungen sollen folgen – nach einer festgelegten Rangfolge der Bundesregierung (siehe Verordnung zur Schutzimpfung, die am 15. Dezember 2020 in Kraft trat). Zudem sei eine Nachfolge-Impfung drei Wochen später vorgesehen.

Einen sofortigen und hundertprozentigen Schutz gegen Ansteckung und Weiterverbreitung des Coronavirus biete die Impfung jedoch nicht. Vielmehr wird darauf hingewiesen, dass sich Geimpfte weiter an die Corona-Auflagen halten sollen. Und diese sahen und sehen wie folgt aus:

Ob ein Nasen-/Mundschutz (umgangssprachlich: Maske oder Gesichtsmaske) dabei helfen kann, seine Mitmenschen (nicht sich selbst!) vor der Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus zu schützen, erklärt eindrucksvoll ein Video der Quarks-Redaktion vom 4. April 2020:

YouTube

Klicken Sie auf „Video laden“, um das YouTube-Video anzuzeigen. Vorher wird keine Verbindung zu YouTube hergestellt. Es gilt die Google-Datenschutzerklärung. Indem Sie der Nutzung dieses Services zustimmen, erklären Sie sich auch mit der Übermittlung/Verarbeitung Ihrer Daten außerhalb der EU gem. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO einverstanden. Der EuGH hält das Datenschutzniveau in Drittländern (z.B. USA) nicht für angemessen. Zudem besteht das Risiko, dass Ihre Daten von (US-) Behörden zu Kontroll- und/oder Überwachungszwecken verarbeitet werden, unter Umständen ohne die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs. Du bist unter 16 Jahre alt? Dann kannst du nicht in optionale Services einwilligen. Du kannst deine Eltern oder Erziehungsberechtigten bitten, mit dir in diesen Service einzuwilligen.

Video laden

PGlmcmFtZSB0aXRsZT0iRXhwZXJpbWVudDogSGlsZnQgZWluIE11bmRzY2h1dHogZ2VnZW4gQ29yb25hPyB8IFF1YXJrcyBFeGtsdXNpdiIgd2lkdGg9Ijg5MCIgaGVpZ2h0PSI1MDEiIHNyYz0iaHR0cHM6Ly93d3cueW91dHViZS1ub2Nvb2tpZS5jb20vZW1iZWQvbmcyc1dLM1dJTVE/ZmVhdHVyZT1vZW1iZWQiIGZyYW1lYm9yZGVyPSIwIiBhbGxvdz0iYWNjZWxlcm9tZXRlcjsgYXV0b3BsYXk7IGNsaXBib2FyZC13cml0ZTsgZW5jcnlwdGVkLW1lZGlhOyBneXJvc2NvcGU7IHBpY3R1cmUtaW4tcGljdHVyZSIgYWxsb3dmdWxsc2NyZWVuPjwvaWZyYW1lPg==

Auch im Übrigen empfiehlt sich das Studieren der wissenschaftlichen Berichte von Quarks zum Coronavirus.

Zudem haben sich in der Vergangenheit mehrere Bundesländer dazu entschieden, eine Maskenpflicht einzuführen. Nur die NRW-Landesregierung wehrte sich bis zuletzt „mit Händen und Füßen“ gegen die Einführung und setzte auf Freiwilligkeit. Aber damit ist ab Montag, 27. April 2020, Schluss. Ab dem Tag wird das Tragen eines Nasen-/Mundschutzes in ganz Deutschland einheitlich zur Pflicht – in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, Einzelhandelsgeschäften, Arztpraxen, auf Wochenmärkten und bei der Abholung von Speisen. Alle Informationen zur Maskenpflicht in NRW findet man in einer Pressemeldung des Landes NRW vom 24. April.

Was die Abstandsregeln von mindestens 1,5 Metern angeht sowie die Hygienemaßnahmen wie gründliches Händewaschen (siehe oben die Infografik), scheinen sich alle Bundesländer einig zu sein. Gegen Kontaktbeschränkungen (z.B. nur zwei Personen aus dem gemeinsamen Haushalt dürfen sich im Freien zusammen bewegen bzw. fünf Familienmitglieder aus einem gemeinsamen Haushalt) oder gar Ausgangssperren, wie es in anderen europäischen Ländern gehandhabt wird, wehren sich hauptsächlich vereinzelte Demonstrierende in Deutschland. Ein Teil der Bevölkerung begibt sich sogar in freiwillige Quarantäne. Andere wiederum nähen ehrenamtlich Gesichtsmasken.

„Last but not least“ musste die Bundesregierung auch Schließungen von Unternehmen, Betrieben und Einzelhandelsgeschäften verhängen, die keine lebensnotwendige Versorgung (Lebensmittel, Hygieneartikel) darstellen, um eine Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Allerdings wurden in der Zeit vom 20. April 2020 bis über die Sommerferien wieder Lockerungen eingeführt (z.B. für Urlauber und kleinere Geschäfte bis 800 Quadratmeter Ladenfläche), die letztlich zu einer stärkeren Erhöhung der Infektionszahlen geführt haben als zum Anfang der Pandemie.

Da das Coronavirus sich in kühleren Jahreszeiten angeblich schneller ausbreite als in den warmen bis heißen Sommermonaten, musste die Bundesregierung offensichtlich auch aus diesem Grunde ab Herbst 2020 zu strengeren Maßnahmen greifen.

Welche Anlaufstellen gibt es im Kreis Minden-Lübbecke?

Der Kreis Minden-Lübbecke hat ein Bürger-Telefon eingerichtet. Unter der Telefonnummer 0571 / 807 15999 können von Montag bis Freitag allgemeine Fragen gestellt werden. Die jeweils gültigen Anrufzeiten entnehmen Sie bitte dem eingeblendeten Fenster auf der Webseite www.minden-luebbecke.de.

Weitere aktuelle Informationen findet man auf der Webseite des Kreises „Informationen zum Coronavirus“.

Auf einer „Sonderseite zur Corona-Krise“ gibt die Beratungsstelle für Schul- und Familienfragen des Kreises hilfreiche Tipps, Hinweise und Anregungen, wie man die Krise (z.B. in Zeiten von Quarantäne, Ausgangssperre o.Ä.) erfolgreich meistern kann, welche Umgangsregeln gelten und vieles mehr.

Auf der Seite des Gesundheitsamts des Kreises findet man Hygieneregeln, Wichtiges zum Infektionsschutz, zahlreiche Links zu Informationen für Gesundheitsberufe, zur Kinder- und Jugendgesundheit, zur Corona-Warn-App usw.

Die Seite „Corona-Infos für Unternehmen“, die zahlreiche Informationen und Links zu den Themen Soforthilfe für Solo-Selbständige und Kleinstbetriebe sowie für freischaffende professionelle Künstler, Entschädigung bei Quarantäne, Liquiditätshilfen, Steuerstundungen, Kurzarbeitergeld und vieles mehr beinhaltete, wurde eingestellt (Stand: Oktober 2020).

Wie man sich im Verdachtsfall richtig verhält im Kreis Minden-Lübbecke, zeigt das folgende Infoplakat der Mühlenkreiskliniken. Weitere Informationen findet man auf der Webseite www.muehlenkreiskliniken.de/mkk/aktuelles/corona-informationen.

Infoplakat der Mühlenkreiskliniken: „So verhalten Sie sich im Verdachtsfall richtig“

Wo findet man aktuelle Informationen der Stadt Minden?

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in der Stadt Minden findet man auf der Webseite der Stadt.

Wo können Unternehmen und Selbstständige NRW Coronahilfen beantragen?

Die sogenannte „NRW-Soforthilfe 2020“ konnten Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen, sofern sie anspruchsberechtigt waren (z.B. nicht seit längerer Zeit mit HartzIV aufstocken u.a.) bis spätestens 31. Mai 2020 beantragen. Dies nutzten leider auch Betrüger aus, die über gefälschte Webseiten an die Daten der Antragsteller gelangten, ihre eigene Kontonummer in das Antragsformular eintrugen und somit verhinderten, dass die Hilfen an die richtigen Personen ausgezahlt wurden. Ein Abgleich Ihrer Kontoverbindung mit dem zuständigen Finanzamt durchführen, war daher unbedingt erforderlich. 428.571 Anträge auf „NRW-Soforthilfe 2020“ wurden mit Stand 27. Juli 2020 genehmigt. Aufgrund der Betrugsversuche wurden aber zahlreiche Verfahren eingeleitet, nach denen Soforthilfen in Teilen oder im Ganzen zurückgezahlt werden müssen. Mit Stand Januar 2021 wird sogar jeder Empfänger der NRW-Soforthilfe dazu verpflichtet, ein Rückmeldung an das Land NRW zu senden. Alle Infos siehe www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020.

Des Weiteren konnte Überbrückungshilfe, November- und Dezemberhilfe beantragt werden und ab Januar 2021 die Überbrückungshilfe III, die auch die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbstständige“ umfasst.

Aber auch hier ist Vorsicht geboten! Auch wenn es heißt, dass die Neustarthilfe nicht auf HartzIV angerechnet wird, gehen Selbstständige, die bereits vor Beginn der Coronakrise auf Unterstützung des Staates angewiesen waren, wieder leer aus! Alle Informationen findet man auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

Wo findet man bundesweite Informationen?

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die bundesweite Telefonseelsorge unter den Telefonnummern 0800/1110111 und 0800/1110222 sowie unter 116 123 kostenlos zur Verfügung steht. Insbesondere Suizid-gefährdete Menschen finden hier eine Anlaufstelle. Nähere Informationen findet man auf der Website www.telefonseelsorge.de.

Sodann hat die Bundesregierung eine Übersicht über offizielle Internetquellen des Landes herausgegeben:

Informationen und FAQ im Überblick:

Informationen fürs Arbeitsleben:

Informationen für Urlauber:

Informationen für den Alltag:

Des Weiteren verweist die Bundesregierung auf die Informationsseite des Robert-Koch-Instituts.

Hinweis: Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sämtliche Angaben sind sorgfältig recherchiert – Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Bitte beachten Sie auch die Fußnoten.


Diesen Bericht teilen:
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