Es klingt wie ein schlechter Aprilscherz. Fünf Tage vor Monatsende erhält eine ganze Bedarfsgemeinschaft vom Jobcenter Minden die Mitteilung, dass sie ab 1. April 2015 kein Arbeitslosengeld II mehr erhalte, weil von einer Person angeblich notwendige Unterlagen fehlen. Am 26. März 2015 flatterte ein „Bescheid über die Aufhebung des Arbeitslosengeld-II-Anspruches“weiterlesen
Wer ab 1. Januar 2015 ein längeres Praktikum anstrebt, wird vom Gesetzgeber ausgebremst. Das neue Mindestlohngesetz lässt ein Praktikum nur noch bis zu drei Monaten zu, wenn der Arbeitgeber nicht bereit ist, den Mindestlohn von 8,50 EUR zu zahlen. Halbjährige oder gar einjährige Praktika in einem Betrieb hören ab 2015weiterlesen
Aus momentan noch zwei Anlaufpunkten für die Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) in Minden wird voraussichtlich am 4. Dezember 2014 eine zentrale Stelle. „Damit ist das Jobcenter im neuen Gebäude an der Lindenstraße endlich komplett“, fasst Peter Schwarze, Bereichsleiter SGB II, zusammen. Ein Teil der städtischen Mitarbeiter ist bereitsweiterlesen
Von ca. 3,8 Millionen Selbstständigen in Deutschland üben ca. eine halbe Million Menschen ihre Tätigkeit nach eigener Einstufung in Teilzeit aus, darunter überwiegend Frauen, die ihre Krankenkassenbeiträge aus eigener Tasche zahlen müssen. Denn eine Krankenversicherung ist für Selbstständige ab 2009 Pflicht. Als sogenanntes freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung richtet sichweiterlesen
Zahlreichen Beiträgen in Internetforen und Blogs kann man entnehmen, dass Sanktionen gegen Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II Bezieher diese Menschen in den finanziellen Ruin treiben. Hartz IV Sanktionen entziehen Erwerbslosen die notwendige Lebensgrundlage, bedrohen somit das Existenzminimum und treiben daher den betroffenen Menschen in die finanzielle und damit soziokulturelle Armut.weiterlesen
OctoberNews nutzt Cookies und Zählpixel externer Anbieter. Einige sind essenziell, andere helfen dabei, Einnahmen zu generieren. Damit alle Artikel für jeden frei zugänglich bleiben - ohne Paywall!
Einige Services auf dieser Website übermitteln evtl. personenbezogene Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation bzw. verarbeiten diese außerhalb der EU. Indem Sie der Nutzung dieser Services zustimmen, erklären Sie sich auch mit der Übermittlung/Verarbeitung Ihrer Daten außerhalb der EU gem. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO einverstanden. Der EuGH hält das Datenschutzniveau in Drittländern (z.B. USA, China, Indien, Russland) nicht für angemessen. Zudem besteht das Risiko, dass Ihre Daten von Behörden zu Kontroll- und/oder Überwachungszwecken verarbeitet werden, unter Umständen ohne die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs.
Unter dem Link "Individuelle Einstellungen" finden Sie weitere Infos und Auswahlmöglichkeiten. Über den Link am Fußende jeder Seite "Cookie-Präferenz ändern" können Sie Ihre Auswahl jederzeit nachträglich ändern.
Sie sind unter 16 Jahre alt? Dann können Sie nicht in optionale Services einwilligen, aber die Eltern oder Erziehungsberechtigten bitten, mit Ihnen in diese Services einzuwilligen.
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Services. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Services auswählen.
Einige Services auf dieser Website übermitteln evtl. personenbezogene Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation bzw. verarbeiten diese außerhalb der EU. Indem Sie der Nutzung dieser Services zustimmen, erklären Sie sich auch mit der Übermittlung/Verarbeitung Ihrer Daten außerhalb der EU gem. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO einverstanden. Der EuGH hält das Datenschutzniveaus in Drittländern (z.B. USA, China, Indien, Russland) nicht für angemessen. Zudem besteht das Risiko, dass Ihre Daten von Behörden zu Kontroll- und/oder Überwachungszwecken verarbeitet werden, unter Umständen ohne die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs.
Sie sind unter 16 Jahre alt? Dann können Sie nicht in optionale Services einwilligen, aber die Eltern oder Erziehungsberechtigten bitten, mit Ihnen in diese Services einzuwilligen.
Über den Link am Fußende jeder Seite "Cookie-Präferenz ändern" können Sie Ihre Auswahl jederzeit nachträglich ändern.