Hecken und Bäume dürfen nur bis Ende Februar geschnitten werden

Das „Auf-den-Stock-setzen“ ist nur von Oktober bis Februar erlaubt – von März bis September ist die Schutzzeit von Nist- und Brutstätten zu beachten – Symbolfoto: Kreis Lippe

Wer seinen Garten in Schuss halten will, sollte sich beeilen. Um den Nachwuchs der heimischen Vogelarten zu schützen, dürfen Hecken und Bäume in privaten Gärten, öffentlichen und privaten Parks und in der freien Landschaft nur noch bis Ende Februar geschnitten oder auf den Stock gesetzt werden, teilt der Kreis Lippe mit.

Frühlingsgefühle kommen nicht erst bei den Tieren auf, wenn der Kalender den 20. März als Frühlingsanfang vorgibt. Für viele Vögel beginnt der Frühling schon Anfang März mit der Aufzucht ihres Nachwuchses: Sie bauen Nester, legen Eier ab und ziehen ihre Kinder groß. In dieser Brutzeit benötigen insbesondere geschützte Vogelarten Hecken und Sträucher, aber auch Bäume als ungestörte Rückzugsmöglichkeiten.

Die ‚untere Naturschutzbehörde‘ des Kreises Lippe (die oberste wäre das Bundesumweltministerium, die obere das Umweltministerium NRW) weist deshalb auf § 39 Bundesnaturschutzgesetz hin, das unter anderem in ganz Deutschland – somit auch im Kreis Minden-Lübbecke – verbietet, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Schutzzeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder anderswie zu beseitigen.

Was mit ‚auf den Stock setzen‘ gemeint ist, veranschaulicht das Titelfoto und erklärt Bernd Mühlenmeier vom Fachgebiet Landschaft und Naturhaushalt des Kreises Lippe: „Während dieser Zeit dürfen die Hecken nicht 20 bis 50 Zentimeter über dem Boden abgeschnitten werden.“

Da die Nist- und Brutstätten unter Schutz stehen bei den besonders geschützten Vogelarten (siehe z.B. Liste geschützter Vogelarten in NRW), gelte das Verbot nicht nur für die freie Landschaft, sondern auch für Parks aller Art und private Hausgärten. Würden Hecken oder Bäume erst im März oder April geschnitten, könnte entweder das ganze Nest zerstört werden oder brütende Vögel könnten ihr Nest verlassen und die Brut abbrechen.

„Jeder Gartenbesitzer freut sich über die bunten Vögel und den Vogelgesang nach einem langen Winter, daher sollten alle Mitbürger auch Rücksicht nehmen und ihren Heckenschnitt bis Ende Februar abschließen“, betont Mühlenmeier, der auch der NABU-Gruppe Dörentrup angehört und einen Hof in Schwelentrup unterhält.

Einzige Ausnahme: Form- und Pflegeschnitte dürften nach der ersten Wachstumsperiode im Juni und Juli vorgenommen werden. Dies diene zum Beispiel an Straßen und Wegen der Verkehrssicherheit. Aber auch hier sei Rücksicht auf brütende Vögel zu nehmen, so Mühlenmeier abschließend.

Quelle: Pressestelle Kreis Lippe, Umformulierung/Ergänzung: OctoberNews


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