Das kommt 2019 auf Verbraucher, Unternehmen und viele mehr zu

Verbote, wohin das Auge reicht, sowie neue Gesetze, Regelungen und sonstige Änderungen prägen das Jahr 2019, bevor es angefangen hat – wir geben eine Übersicht – Symbolfoto: djedj/pixabay

Mit welchen neuen Änderungen, Regelungen, Verboten und Gesetzen die Verbraucherinnen und Verbraucher, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmen, Arbeitslosen, Selbstständigen, Freiberufler, Rentner und viele mehr im kommenden Jahr 2019 rechnen können und müssen, haben die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) und wir einmal zusammengefasst.

Betriebsrente / Erwerbsminderungsrente für Beschäftigte

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf dem Weg der Entgeltumwandlung für die spätere Betriebsrente eigenes Geld sparen wollen, profitieren bei Vertragsabschlüssen ab 1. Januar 2019 von einer neuen Zuschusspflicht des Arbeitgebers. Wer ab dem Jahreswechsel Erwerbsminderungsrente beantragt, wird mit höheren Zurechnungszeiten für mehr Rente punkten können: Bei der Berechnung wird künftig fiktiv davon ausgegangen, dass 65 Jahre und acht Kalendermonate gearbeitet wurden, erklärt die Verbraucherzentrale.

Im Umkehrschluss heißt das für die arbeitgebenden Unternehmen: Der bisher freiwillige Arbeitgeberzuschuss wird ab 1. Januar zur Pflicht mit der Reform des Betriebsrentengesetzes, wonach Unternehmen 15 Prozent des umgewandelten Betrages hinzugeben müssen bei Neuverträgen. Bei bestehenden Vereinbarungen (Pensionskasse, -fonds, Direktversicherung) tritt die Gesetzesregelung erst 2022 in Kraft.

Sehr gute übersichtliche Erklärungen zu dem Thema findet man im „Lexikon zur neuen Betriebsrente“ der Allianz.

Umweltfreundliche Mobilität wird steuerlich belohnt bei Arbeitsverträgen

2019 wird für umweltfreundliche Mobilität geblinkt, so die Verbraucherzentrale. Spendiert der Arbeitgeber eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und Bahnen, muss die Kostenersparnis nicht mehr versteuert werden. Nutzen Arbeitnehmer einen neuen Elektro- oder Hybridfirmenwagen auch privat, gibt sich der Fiskus mit der Versteuerung des halben geldwerten Vorteils zufrieden. Auch bei der privaten Nutzung des Dienstfahrrads oder -E-Bikes will das Finanzamt nicht mehr teilhaben.

Neu rechnen bei Minijobs und Midijobs

Für Minijobber wird der gesetzliche Mindestlohn ab 1. Januar um 35 Cent auf 9,19 Euro pro Stunde angehoben. Allerdings bleibt es bei der Verdienstgrenze von 450 Euro pro Monat. Das heißt: Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen darauf achten, wie viel Stunden Arbeit da im Monat noch drin sind (48 Stunden/Monat x 9,19 Euro = 441,12 Euro).

Was für Arten von Minijobs es gibt und was man bei solchen Jobs alles beachten muss, erklärt die Minijob-Zentrale ausführlich auf ihrer Website.

Für Midijobber könnte es ab 1. Juli 2019 interessant werden. Hier plant der Gesetzgeber, die Obergrenze von 850 Euro auf 1300 Euro pro Monat zu erhöhen und gleichzeitig die Sozialversicherungsabgaben von 20 Prozent auf unter 18 Prozent zu senken laut Haufe Online Redaktion (Stand: 21.11.2018). Die bisherige Gleitzone soll sich damit zum „sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich“ ändern. Aber noch ist nichts entschieden!

Gesetzlicher Mindestlohn nicht für alle

Davon abgesehen, dass der gesetzlich festgelegte Mindestlohn in den verschiedenen Branchen unterschiedlich hoch ist in 2019 (z.B. Baugewerbe-Fachwerker (West/Ost) 15,20 Euro / 15,05 Euro, Pflegekräfte 11,05 Euro / 10,55 Euro, Reinigungskräfte Innenräume 10,56 Euro / 10,05 Euro), profitieren folgende Personen gar nicht vom Mindestlohn:

  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten, nachdem sie wieder arbeiten
  • Praktikanten, die verpflichtend ein Praktikum unter drei Monaten leisten
  • Auszubildende im Rahmen der Berufsausbildung
  • Personen, die eine Einstiegsqualifizierung nach § 54 a des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) absolvieren
  • Erntehelfer/Saisonarbeiter profitieren erst ab 2020 von dem Mindestlohngesetz
  • ehrenamtlich Tätige

Im Übrigen gilt der gesetzliche Mindestlohn erst für Menschen ab 18 Jahren. Schon Ende 2014 zeichnete sich daher ab, dass Zeitungsausträger nur im jugendlichen Alter bis 18 Jahren verstärkt gesucht wurden (siehe unser Archivbericht).

Außerdem erhöht sich in manchen Branchen der Mindestlohn nicht schon zum 1. Januar, sondern erst ab März 2019.

Alle Informationen rund um den Mindestlohn findet man auf der Webseite der Bundesregierung.

Mehr Rechte für Pflegebedürftige und deren Angehörige

Pflegebedürftige und deren Angehörige erwartet 2019 eine Reihe von Änderungen, die die Versorgung und Betreuung verbessern. Für Taxifahrten zum Arzt gibt es in vielen Fällen künftig eine automatische Erlaubnis durch die Krankenkasse. Bei Kuraufenthalten von pflegenden Angehörigen kann der Pflegebedürftige dort mit betreut werden. Und die neue Brückenteilzeit mache es einfacher, Arbeitszeit wegen der Pflege befristet zu reduzieren und danach wieder auf die ursprüngliche Stundenzahl zurückzukehren, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Dafür müssen Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige und Freiberufler ab 1. Januar tiefer in die Tasche greifen:

Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Der GKV-Pflegeversicherungsbeitrag steigt für Arbeitnehmer ab 1. Januar um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent, für Kinderlose sogar auf 3,30 Prozent. Das Neue daran: Ab 2019 müssen die Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags der „versicherungspflichtig Beschäftigten“ tragen. Somit ergibt sich für die betroffenen Arbeitnehmer (mit Ausnahme der Kinderlosen) eine Erhöhung von 1,525 Prozent. Kinderlose versicherungspflichtige Beschäftigte müssen für die Erhöhung von 0,25 Prozent alleine aufkommen.

Selbstständige und freiberuflich Tätige (Freiberufler) in der GKV müssen den Pflegeversicherungsbeitrag von 3,05 bzw. 3,30 Prozent allein aufbringen. Aber die Bundesregierung hat die Mindestbemessungsgrundlage für Geringverdiener unter den Selbstständigen und Freiberuflern bei den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen von 1057,34 auf 1038,33 Euro gesenkt. Summa summarum ergibt sich für geringverdienende Selbstständige und Freiberufler damit eine Verringerung des GKV-Beitrags ab 1. Januar 2019 (genauer siehe unser Bericht).

Existenzgründer, die einen Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit (nicht vom Jobcenter!) erhalten, können sich besonders freuen. Durch die Senkung der Mindestbemessungsgrundlage von 1522,50 auf 1038,33 Euro ergeben sich deutlich niedrigere GKV-Beiträge bei den Kranken- und Pflegeversicherungen ab 1. Januar.

(Dieser Abschnitt wurde am 30. Januar 2019 aktualisiert)

Rente / Mütterrente

Für Rentner in vormals sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ergeben sich ebenfalls Änderungen. Einerseits sollen die Renten in 2019 um 3,2 Prozent (für Westdeutsche) bzw. 3,9 Prozent (ehemalige DDR-Bürger) steigen. Andererseits müssen Rentner für den Pflegeversicherungsbeitrag von 3,05 bzw. 3,30 Prozent ab 1. Januar selbst aufkommen. Außerdem: Wer 2019 erstmals Rente bezieht, muss sie zu 78 Prozent (vorher: 76 Prozent) versteuern.

Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, erhalten ab 1. Januar 2,5 Jahre Erziehungszeit auf ihre Rente angerechnet, die sogenannte „Mütterrente“, bekommen also 2,5 Entgeltpunkte monatlich mehr als kinderlose Rentner, und zwar einkommensunabhängig. Im Westen Deutschlands macht ein Rentenpunkt zurzeit etwa 32,03 Euro aus, ein halber Rentenpunkt demnach rund 16,02 Euro im Monat. Bei ehemaligen DDR-Bürgern zählt ein Rentenpunkt etwa 30,69 Euro, ein halber Rentenpunkt also rund 15,35 Euro. Mehr Informationen zur Mütterrente gibt’s auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.

Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Grundsicherung

Der Hartz IV-Regelsatz wird 2019 von 416 auf 424 Euro (Alleinstehende) monatlich erhöht. Betroffene in Bedarfsgemeinschaften erhalten künftig 382 Euro (statt bisher 374 Euro). Kinder erhalten ab 1. Januar – je nach Altersstufe – zwischen 245 Euro und 322 Euro. Die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) bleiben von den Erhöhungen jedoch unberührt.

Rentner, die vormals freiwillige Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben (z.B. Selbstständige, Freiberufler), aber aufgrund der niedrigen Rente mit Grundsicherung aufstocken müssen, erhalten eine kleine Entlastung vom Staat: Statt bisher 208 Euro werden ab 1. Januar bis zu 212 Euro pro Monat von der Rente nicht mehr angerechnet. Weitere nützliche Informationen findet man auch beispielsweise im Bericht von wize.life.

Arbeitgeber erhalten hohe Förderung, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen

Das neue „Teilhabechancengesetz“ soll langzeitarbeitslosen Menschen ab 1. Januar 2019 eine reale Chance auf dem regulären Arbeitsmarkt bieten und Anreize für Unternehmen schaffen, Langzeitarbeitslose (Hartz IV-Bezieher) zu beschäftigen. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt es folgende Möglichkeiten:

Arbeitgeber können einen Lohnkostenzuschuss von 100 Prozent im ersten Jahr, der jährlich um 10 Prozent gesenkt wird (neuer § 16 i SGB II), für eine Förderdauer von bis zu 5 Jahren erhalten, wenn sie Personen, die über 25 Jahre alt sind und in mindestens sechs der letzten sieben Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV / Arbeitslosengeld II) bezogen haben sowie in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren, sozialversicherungspflichtig einstellen.

Stellen Arbeitgeber Hartz IV-Bezieher, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, ein, gibt es einen Lohnkostenzuschuss von 75 Prozent im ersten Jahr und 50 Prozent im zweiten Jahr (nach § 16 e SGB II).

Schwerbehinderte und Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft können bereits nach fünf Jahren Sozialleistungsbezug gefördert werden.

Außerdem können dem Arbeitgeber für notwendige Qualifizierungen bis zu 3000 Euro je Förderfall erstattet werden.

Diese Maßnahmen des staatlich geförderten Arbeitsmarkts sind bis Ende 2024 befristet. Weitere Informationen findet man auf der Webseite des Arbeitsministeriums.

Onlinebanking

Spätestens am 14. September 2019 soll Schluss sein mit den i-TAN-Listen auf Papier, wenn es nach den Plänen der Europäischen Union geht, die diese Art der Überweisungs-Verifizierung beim Onlinebanking für unsicher hält (lt. Bericht ndr.de). Auch TANs, die per SMS versendet werden, sollen wahrscheinlich bald der Vergangenheit angehören aus Sicherheitsgründen.

Doch das kann teuer werden: Voraussichtlich sollen sich die Anwender Lesegeräte zum Preis von circa 10 bis 30 Euro anschaffen. Verwendet man dann noch eine kostenpflichtige Banking-Software zur Offline-Verwaltung aller Konten, rechnet die Druckkosten für die Kontoauszüge und die eventuell anfallenden Kontogebühren hinzu, werden Bankkonten zu einer immer kostspieligeren Angelegenheit.

Neues Verpackungsgesetz kommt

Unternehmen, (Online-) Händler, Buch-/Zeitungsverlage und alle, die Verpackungen inklusive Füllmaterial gewerblich in Umlauf bringen (vom Hersteller bis zum Vertreiber) wissen spätestens seit dem 12. Mai 2017 von dem neuen Verpackungsgesetz (VerpackG), das vom Bundestag verabschiedet wurde. Am 1. Januar 2019 tritt das neue Gesetz in Kraft.

Alles an Verpackungen soll demnach online im Verpackungsregister gemeldet werden (das aufgrund von Wartungsarbeiten vom 31. Dezember 2018, 14 Uhr, bis voraussichtlich 1. Januar 2019, 14 Uhr, offline ist). Ohne eine solche Registrierung dürfen Produkte in systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nicht zum Verkauf angeboten werden. Die registrierten Hersteller werden auf der Internetseite der Zentralen Stelle veröffentlicht, um volle Transparenz für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten.

Außerdem müssen sich die Unternehmen, Händler und Verlage – egal welcher Größe – einem von zehn ausgesuchten kostenpflichtigen Entsorgungsbetrieben anschließen, das dann bundesweit die Rücknahme, Sortierung und Verwertung der Verpackungen organisiert. Dabei geht es darum, ob die Ware systembeteiligungspflichtig verpackt ist oder nicht.

Letztendlich sollen die Entsorger der Recycling-Branche wie auch die Umwelt davon profitieren.

Für Endverbraucher wird das neue Verpackungsgesetz sicherlich höhere Kosten mit sich bringen. Zum einen werden die Versandkosten der (Online-) Händler steigen, zudem wird die Pfandpflicht zukünftig auf Getränkeverpackungen wie kohlensäurehaltige Frucht- und Gemüsenektare sowie Getränke mit einem Anteil an Milcherzeugnissen von über 50 Prozent ausgeweitet.

Wobei hier wohl noch die Frage offensteht: Wird es künftig Automaten geben, die nicht nur Glas- und Plastikflaschen oder Dosen, sondern auch pfandpflichtige Getränkeverpackungen schlucken, damit der Endverbraucher sein Geld zurückbekommt?

Jede Menge Informationen bekommt man jedenfalls auf der Website verpackungsgesetz-info.de.

Mehr Zeit für Jahres-Steuererklärung

Wer seine Steuererklärung für das Jahr 2018 selbst macht, hat damit bis zum 31. Juli 2019 Zeit. Die um zwei Monate verlängerte Frist (bisher war der Stichtag Ende Mai) wird dauerhaft gelten, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Stellt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein alles für das Finanzamt zusammen, bleiben ebenfalls zwei Monate mehr Zeit. War der letzte Termin für die Erklärung 2017 dann noch der 31. Dezember 2018, kann die Steuererklärung für 2018 bis zum 29. Februar 2020 (Schaltjahr) abgegeben werden, wenn ein Berater mitwirkt.

Außerdem brauchen für das Jahr 2018 keine Belege eingereicht werden (aufgrund Einführung der Pflicht zur elektronischen Übermittlung, z.B. über ELSTER). Allerdings kann das zuständige Finanzamt die Unterlagen bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Bescheids nachträglich anfordern. Solange müssen sämtliche Belege sorgfältig aufbewahrt werden.

Fahrverbote für Diesel und Benziner in Großstädten

Zum wohl umstrittensten Thema des Jahres 2018 gehört der Diesel-Abgasskandal (betroffene Fahrzeugbesitzer können sich seit Ende November der Musterfeststellungsklage gegen VW anschließen, siehe unser Bericht). Seitdem werden vermeintliche Umweltorganisationen wie der Deutsche Umwelthilfe e.V. (der für seine fragwürdige Abmahnpraxis gegen Autohändler bekannt ist, die ihre Werbeanzeigen angeblich falsch oder ungenügend kennzeichnen – uns selbst ist ein Fall aus Minden bekannt – siehe z.B. auch Bericht der Capital) immer lauter und kommen Fahrverbote in bestimmten Großstadt-Gebieten.

Hamburg hat damit am 31. Mai angefangen, einzelne Straßen für Dieselfahrzeuge zu sperren. Und ab 1. Januar 2019 folgen zahlreiche weitere Fahrverbote für Diesel und Benziner in Großstädten wie Stuttgart, Frankfurt, Bonn, Köln, Essen, Darmstadt, Mainz, Gelsenkirchen und Berlin. Eine genaue Übersicht gibt der ADAC auf seiner Webseite.

Vor allem Kraftfahrzeuge mit den Euro-Normen 1 bis 5 sollen demnach von Deutschlands Innenstädten „verschwinden“. Wobei zu beachten ist, welche Euro-Norm im Fahrzeugschein (!) verzeichnet ist – nicht zu verwechseln mit der Zahl, die auf der Umweltplakette steht, die auf der Scheibe klebt (steht auf der grünen Umweltplakette zum Beispiel eine 4, kann das Auto lt. Fahrzeugschein mit einem Euronorm-2-Katalysator ausgerüstet sein). Umweltplaketten in verschiedenen Farben wurden für „Umweltzonen“ eingerichtet. Bei „Fahrverboten“ muss man die Euronorm im Fahrzeugschein beachten.

Verbraucherzentrale NRW gibt Überblick über weitere Änderungen im Jahr 2019

Einen Überblick zu weiteren Änderungen ab dem 1. Januar 2019 – aufgeteilt in verschiedene Themengebiete – findet man auf der Webseite der Verbraucherzentrale NRW.

Stimmt etwas nicht oder fehlt eine Information? Dann teilen Sie uns das doch bitte per E-Mail mit.

Textquelle: Verbraucherzentrale NRW, weitere Quellen siehe Verlinkungen, Ergänzung/Umformulierung: OctoberNews


Diesen Bericht teilen:
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